Rückreisedokument

23.07.2024. 17:18

Das Rückkehrzertifikat ist ein vorübergehendes Reisedokument, das es dem Empfänger ermöglicht, einmal die lettische Grenze bei der Rückkehr aus dem Ausland zu überqueren. Es wird ausgestellt, wenn der Pass oder die Identitätskarte eines lettischen Staatsangehörigen im Ausland verloren geht oder ungültig wird. Das Zertifikat ist 30 Tage gültig.

Dieses Zertifikat ist für eine direkte Heimreise nach Lettland vorgesehen und nicht für Reisen in andere Länder. Nach der Rückkehr nach Lettland muss ein neuer Pass beim Amt für Staatsbürgerschafts- und Migrationsangelegenheiten beantragt werden.

Lettische Staatsangehörige ohne Identitätsdokument oder mit einem unbrauchbaren Dokument, deren ständiger Wohnsitz im Ausland ist, müssen eine neue Identitätskarte und einen neuen Pass bei der Vertretungsbehörde beantragen.

 Wenn Sie sich in Österreich oder der Slowakei befinden, können Sie ein Rückkehrzertifikat beantragen, indem Sie sich an die lettische Botschaft in Wien wenden. Sie müssen im Voraus (an Werktagen von 9:00 bis 17:00 Uhr) telefonisch unter +4314033112 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einen Termin vereinbaren.

 Wenn Sie sich in der Schweiz befinden, können Sie ein Rückkehrzertifikat beim Honorarkonsulat Lettlands in Zürich beantragen. Sie müssen im Voraus (an Werktagen) telefonisch unter +41 43 500 48 79 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einen Termin vereinbaren. Kommunikationssprachen: Deutsch oder Englisch.

 In Notfällen außerhalb der Arbeitszeiten der Botschaft oder des Honorarkonsulats rufen Sie bitte die Notrufnummer des Konsularamts des Außenministeriums an: +371 26337711 (auch verfügbar auf WhatsApp und Viber) oder senden Sie eine E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 Der Antragsteller muss zur Identitätsüberprüfung persönlich in der Botschaft oder im Honorarkonsulat erscheinen; das Zertifikat wird nicht per Post verschickt.

 Die staatliche Gebühr für die Ausstellung des Zertifikats beträgt 15 EUR, zahlbar nur mit Karte.

 Das Rückkehrzertifikat muss bei der Beantragung eines neuen Passes oder einer neuen Identitätskarte bei jeder Abteilung des Amtes für Staatsbürgerschafts- und Migrationsangelegenheiten eingereicht werden.

*Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Vorname, Nachname, persönliche Identifikationsnummer und andere in der Erklärung angegebene personenbezogene Daten) ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Datenschutz-Grundverordnung. Die rechtliche Verpflichtung der diplomatischen und konsularischen Vertretungen Lettlands im Ausland besteht darin, personenbezogene Daten gemäß der Kabinettsverordnung Nr. 134 vom 21.02.2012, “Verordnungen über die Personenidentifikationsdokumente“ zu verarbeiten