Der EU-Rückkehrausweis wird ausgestellt, wenn der Pass oder Personalausweis der Person mit lettischer Staatsangehörigkeit während einer Reise in Österreich, Liechtenstein oder der Slowakei gestohlen wurde. Der EU-Rückkehrausweis ist ein provisorisches Reisedokument, dass den Pass oder Personalausweis ersetzt und der Person ermöglicht zurück in das Heimatland (Lettland) zu reisen.
Wenn Sie einen gemeldeten Wohnsitz in Österreich, Schweiz, Liechtenstein oder der Slowakei haben, müssen Sie in der Botschaft einen neuen Pass oder Personalausweis beantragen. Das gleiche gilt, wenn ein Kind in Österreich, Schweiz, Liechtenstein oder der Slowakei geboren wird – für das Kind muss in der Botschaft ein Pass oder Personalausweis beantragt werden.
Zur Identitätsüberprüfung muss der Antragsteller persönlich in der Konsularabteilung anwesend sein. Der EU-Rückkehrausweis wird nicht per Post verschickt.
Die Gebühr für die Ausstellung des Rückreisedokumentes beträgt 50 EUR. Die Summe kann nur mit EC- oder Kreditkarte bezahlt werden.
In Lettland muss das EU-Rückkehrausweis sobald dort ein neuer Pass- oder Personenidentifikationsdokument beantragt wurde beim Amt für Staatsbürgerschaft und Migration (Pilsonības un migrācijas lietu pārvalde) abgegeben werden.
Für die Beantragung eines EU-Rückkehrausweises bitten wir Sie einen Termin (an Werktagen von 9:00 bis 17:00 Uhr) telefonisch unter +4314033112 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! vereinbaren.
Wenn Sie sich in der Schweiz befinden, können Sie ein EU-Rückkehrausweis beim Honorarkonsulat Lettlands in Zürich beantragen. Sie müssen im Voraus (an Werktagen) telefonisch unter +41 43 500 48 79 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! einen Termin vereinbaren. Kommunikationssprachen: Deutsch oder Englisch.
In Notfällen außerhalb der Arbeitszeiten der Botschaft oder des Honorarkonsulats rufen Sie bitte die Notrufnummer des Konsularamts des Außenministeriums an: +371 26337711 (auch verfügbar auf WhatsApp und Viber) oder senden Sie eine E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Der Antragsteller reicht in der Botschaft persönlich die folgenden Unterlagen ein:
1. Antrag auf Ausstellung eines EU-Rückkehrausweises;
2. Eine Fotografie auf weisses Hintergrund (3x4 cm);
3.Ungültiger Reisepass oder Personalausweis (sofern vorhanden).
*Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Vorname, Nachname, persönliche Identifikationsnummer und andere in der Erklärung angegebene personenbezogene Daten) ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Datenschutz-Grundverordnung. Die rechtliche Verpflichtung der diplomatischen und konsularischen Vertretungen Lettlands im Ausland besteht darin, personenbezogene Daten gemäß der Kabinettsverordnung Nr. 134 vom 21.02.2012, “Verordnungen über die Personenidentifikationsdokumente“ zu verarbeiten

