Rückreisedokument

16.11.2023. 15:08

Ein Rückreisedokument wird für die Rückkehr nach Lettland ausgestellt. Der Inhaber des Rückreisedokumentes ist berechtigt einmal die Grenze der Republik Lettland zu überqueren, um in Lettland einzureisen. Das Rückreisedokument wird für 30 Tage ausgestellt. Der Inhaber des Rückreisedokumentes ist verpflichtet, auf dem direkten Weg nach Lettland zu reisen. Nach der Rückkehr muss die Person im Lettischen Amt für Staatsanbürgerschaft und Migration einen neuen Pass beantragen.

Für die Ausstellung eines Rückreisedokumentes werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Ausgefülltes Antragsformular;
  2. Pass / ID Karte (falls vorhanden);
  3. Wenn das Rückreisedokument für ein Kind beantragt wird – Pass/oder ID Kartenkopie vom Elternteil (vom Lettischen Staatsbürger/Nicht-Staatsbürger);
  4. Zwei Passfotos (3x4 cm);
  5. Wenn die Dokumente per Post eingereicht werden - ein als Einschreiben markierter Umschlag mit Ihrer Adresse;
  6. Zahlungsnachweis über die Staatsgebühr 15 EUR.

Vor Ort in der Botschaft kann die Staatsgebühr nur mit EC Karte bezahlt werden (VISA, VISA Electron, VPay, Maestro, MasterCard) oder auf folgendes Konto überwiesen werden:

Empfänger: Valsts kase
IBAN: LV81 TREL 1060 1109 1910 0
Bank: Valsts kase
BIC: TRELLV22
Verwendungszweck: VA2, Vorname, Name, Rückreisedokument

WICHTIG! Bitte den Code (zwei Buchstaben “VA” und Ziffer “2”) im Verwendungszweck nicht vergessen.

Die auf das Konto überwiesenen Gebühren werden nicht zurücküberwiesen!

 

*Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Vorname, Nachname, persönliche Identifikationsnummer und andere in der Erklärung angegebene personenbezogene Daten) ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Datenschutz-Grundverordnung. Die rechtliche Verpflichtung der diplomatischen und konsularischen Vertretungen Lettlands im Ausland besteht darin, personenbezogene Daten gemäß der Kabinettsverordnung Nr. 134 vom 21.02.2012, “Verordnungen über die Personenidentifikationsdokumente“ zu verarbeiten