Bescheinigungen

01.12.2023. 17:59

Bitte überprüfen Sie, ob Sie das Einwohnerregister Lettlands über Ihren Wohnort in Österreich, Liechtenstein, Slowakei oder in der Schweiz informiert haben. Das ist eine Voraussetzung, um eine Dienstleistung in der Botschaft zu erhalten. Sollte dies bei Ihnen nicht der Fall sein, so bitten wir Sie, uns zusätzlich zu den unten genannten Unterlagen einen ausgefüllten Antrag mit Ihrer Adresse in Österreich, Liechtenstein, Slowakei oder in der Schweiz zu senden. Alternativ können Sie Ihre Adresse auch selbstständig über die Internetseite Latvija.lv elektronisch registrieren.

Bitte beachten Sie, dass von der Botschaft ausgestellten Bescheinigungen/Urkunden nicht mit einer Apostille beglaubigt werden können!

NB! Vor Ort in der Botschaft ist nur Kartenzahlung möglich (VISA, VISA Electron, VPay, Maestro, MasterCard).

 


BESCHEINIGUNG VOM REGISTER NATÜRLICHER PERSONEN LETTLANDS

Um eine Bescheinigung aus dem Register natürlicher Personen Lettlands zu erhalten (über den Familienstand, Staatsangehörigkeit usw.), nutzen Sie bitte das Online - Dienstleistunsgsystem Latvija.lv unter der Rubrik "Izziņu izsniegšana" 

Um eine Bescheinigung vom Einwohnerregister Lettlands durc die Botschaft zu erhalten (über Familienstand, Staatsangehörigkeit usw., außer Adressbescheinigung), müssen die folgenden Unterlagen entweder persönlich eingereicht oder an die Konsularabteilung der Botschaft per Post zugeschickt werden:

     1. Passkopie (auf der Passkopie schreiben Sie bitte folgendes: „Ich, Vorname, Name, stimme zu, dass meine Daten bei der Bearbeitung von Dokumenten genutzt werden.“, Ihre Unterschrift);

2. Antragsformular;

3. Kopien der Überweisungs/Zahlungsnachweise für die bezahlte Staats- und Konsulargebühr auf zwei unterschiedlichen Bankkontos;

Die Kosten dieser Dienstleistung: 45,00 EUR.

Zusendung der Bescheinigung per Post (auf Verlangen): 10,00 EUR.

Die Bescheinigung wird auf Deutsch oder Englisch ausgestellt.

Um die Bescheinigung per Post zugeschickt zu bekommen, ist eine Vorauszahlung erforderlich. Senden Sie uns bitte eine Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit Ihrem vollständigen Namen und der gewünschten Dienstleistung, um die Vorauszahlungsrechnung zu erhalten.

 


Um eine Adressbescheinigung vom Einwohnerregister Lettlands (über die ehemalige Adresse in Lettland oder aktuelle Adresse in Österreich, Liechtenstein, Slowakei oder in der Schweiz) zu erhalten, müssen die folgenden Unterlagen entweder persönlich eingereicht oder an die Konsularabteilung der Botschaft per Post zugeschickt werden:

1. Antragsformular;

2. Überweisungs- oder Zahlungsnachweise (Kopie der Bankquittung oder Ausdruck aus dem Internetbanking) für die bezahlte Staats- und Konsulargebühren;

Die Kosten dieser Dienstleistung: 42,50 EUR.

Zusendung der Bescheinigung per Post (auf Verlangen): 10,00 EUR.

Die Bescheinigung wird auf Deutsch oder Englisch ausgestellt.

Um die Bescheinigung per Post zugeschickt zu bekommen, ist eine Vorauszahlung erforderlich. Senden Sie uns bitte eine Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit Ihrem vollständigen Namen und der gewünschten Dienstleistung, um die Vorauszahlungsrechnung zu erhalten.

 


Um eine Heiratsbescheinigung mit dem Vermerk über die Ehescheidung zu erhalten, müssen die folgenden Unterlagen entweder persönlich eingereicht oder an die Konsularabteilung der Botschaft per Post zugeschickt werden:

1. Antragsformular;

2. Überweisungs- oder Zahlungsnachweise (Kopie der Bankquittung oder Ausdruck aus dem Internetbanking) für die bezahlten Konsulargebühren;

Für dieses Dokument benötigt man keine zusätzliche Beglaubigung mit einer Apostille. Diesem Dokument kann allerdings kein "mehrsprachiges Formular" beigefügt werden. 
Eine Erklärung zu diesem Thema
 finden Sie unter folgendem Link: https://e-justice.europa.eu/content_public_documents-551-de.do

Die Kosten dieser Dienstleistung: 40,00 EUR.

Zusendung der Bescheinigung per Post (auf Verlangen): 10,00 EUR.

Die Bescheinigung wird auf Lettisch ausgestellt.

Um die Bescheinigung per Post zugeschickt zu bekommen, ist eine Vorauszahlung erforderlich. Senden Sie uns bitte eine Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit Ihrem vollständigen Namen und der gewünschten Dienstleistung, um die Vorauszahlungsrechnung zu erhalten.

 * Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Vorname, Nachname, persönliche Identifikationsnummer und andere in der Erklärung angegebene personenbezogene Daten) ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Datenschutz-Grundverordnung.  Die rechtliche Verpflichtung der diplomatischen und konsularischen Vertretungen Lettlands im Ausland besteht darin, personenbezogene Daten gemäß der Kabinettsverordnung vom 17.08.2021 Nr. 563 „Verfahren zur Erteilung von Informationen, die im Register natürlicher Personen enthalten sind“ zu verarbeiten.


Um eine Bescheinigung über den Führerschein aus dem CSDD Register zu erhalten, müssen die folgenden Unterlagen entweder persönlich eingereicht oder an die Konsularabteilung der Botschaft per Post zugeschickt werden:

1.     1. Passkopie (auf der Passkopie schreiben Sie bitte folgendes: „Ich, Vorname, Name, stimme zu, dass meine Daten bei der Bearbeitung von Dokumenten genutzt werden.“, Ihre Unterschrift);

2. Antragsformular;

3. Kopie des Überweisungs/Zahlungsnachweises für die bezahlte Konsulargebühr;

Die Kosten dieser Dienstleistung: 40,00 EUR.

Zusendung der Bescheinigung per Post (auf Verlangen): 10,00 EUR.

Die Bescheinigung wird auf Lettisch, Englisch oder Russisch ausgestellt.

Um die Bescheinigung per Post zugeschickt zu bekommen, ist eine Vorauszahlung erforderlich. Senden Sie uns bitte eine Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit Ihrem vollständigen Namen und der gewünschten Dienstleistung, um die Vorauszahlungsrechnung zu erhalten.


Die Bescheinigung über Straflosigkeit aus dem Vorstrafenregister Lettlands kann angefordert und erhalten werden, indem Sie sich direkt an das Informationszentrum des Innenministeriums wenden. Weitere Informationen: https://www.ic.iem.gov.lv/lv/izzina-par-nesodamibu

 Alternativ kann die Bescheinigung auch remote über die Botschaft angefordert und per Post erhalten werden, wofür zusätzlich eine Konsulargebühr von 10,00 Euro erhoben wird.

 Um eine Bescheinigung über die Botschaft zu beantragen, schreiben Sie bitte eine E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Angabe Ihres Namens und der gewählten Dienstleistung.

 Die Bescheinigung wird auf Lettisch, Englisch oder Russisch ausgestellt.

Bitte beachten Sie, es ist nur möglich über die Botschaft die Bescheinigung innerhalb von fünf (5) Werktagen anzufordern. Die Versandzeit ist nicht mit inbegriffen!

 Die Kosten für diesen Dienstleistungs:

  • Wenn Sie die Bescheinigung auf Lettisch in 5 Werktagen bekommen möchten: 50,40 EUR.
  • Wenn Sie die Bescheinigung auf Englisch oder Russisch in 5 Werktagen bekommen möchten: 56,80 EUR.
  • Achtung! SOLLTE DIE BESCHEINIGUNG ÜBER STRAFLOSIGKEIT EINE APOSTILLE BENÖTIGEN, UM AUẞERHALB ÖSTERREICHS, DER SCHWEIZ, SLOWAKEI ODER LIECHTENSTEINS VERWENDET ZU WERDEN, IST DAS ANFORDERUNGSVERFAHREN ABWEICHEND. BITTE WENDEN SIE SICH AN DIE BOTSCHAFT.

*Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Vorname, Nachname, persönliche Identifikationsnummer und andere in der Erklärung angegebene personenbezogene Daten) ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Datenschutz-Grundverordnung. Die rechtliche Verpflichtung der diplomatischen und konsularischen Vertretungen Lettlands im Ausland besteht darin, personenbezogene Daten gemäß der Kabinettsverordnung Nr. 134 vom 21.02.2012, “Verordnungen über die Personenidentifikationsdokumente“ zu verarbeiten.