Bescheinigungen

07.09.2026. 14:17

Dieser Service ist auf dem Postweg für Personen verfügbar, deren Wohnsitz im lettischen Register natürlicher Personen als Österreich, Slowakei, Schweiz oder Liechtenstein eingetragen ist. Der Wohnsitz kann auch selbstständig und kostenlos über das Portal Latvia.lv registriert werden. Seit dem 1. Januar 2025 ist die Angabe einer Wohn- oder zusätzlichen Adresse über die lettische Botschaft eine kostenpflichtige Dienstleistung. Die Gebühr beträgt 90,00 EUR.

Bitte beachten Sie, dass von der Botschaft ausgestellte Bescheinigungen weder mit einer Apostille versehen werden dürfen noch können.

Folgende Bescheinigungen können beantragt werden:

  1. Bescheinigung aus dem Register natürlicher Personen (über Wohnsitz, Familienstand, Passdaten sowie weitere im Register enthaltene Angaben).
  2. Bescheinigung aus dem Eheregister mit Vermerk über die Ehescheidung.
  3. Bescheinigung über einen Führerschein aus dem Fahrzeug- und Fahrerregister der CSDD.
  4. Bescheinigung aus dem Strafregister.

Beantragung von Bescheinigungen über die Botschaft

Wenn Sie eine Bescheinigung über die Botschaft beantragen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und geben Sie dabei Folgendes an:

  • Vor- und Nachname,
  • Telefonnummer für Rückfragen,
  • die gewünschte Dienstleistung.

Sie erhalten von uns weitere Informationen zum Antragsverfahren sowie eine Vorauszahlungsrechnung.

Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung einer Bescheinigung über die Botschaft zusätzlich zur jeweiligen staatlichen Gebühr eine Konsulargebühr von 90,00 EUR erhoben wird.

Bescheinigung aus dem Register natürlicher Personen

Für den Erhalt einer Bescheinigung aus dem lettischen Register natürlicher Personen (z. B. über Familienstand, Staatsangehörigkeit usw., ausgenommen eine Wohnsitzbescheinigung) sind persönlich oder per Post an die Konsularabteilung der Botschaft folgende Unterlagen einzureichen:

  1. Eine Kopie des Reisepasses mit folgendem handschriftlichen Vermerk: „Ich, Vorname Nachname, bin damit einverstanden, dass meine Daten für die Durchführung der Überprüfung meines Strafregisterauszuges verwendet werden.“ sowie Datum und Unterschrift;
  2. Das entsprechende Antragsformular;;
  3. Nachweis über die Entrichtung der staatlichen Gebühr und der Konsulargebühr (Kopie des Zahlungsbelegs);
  4. Falls die Bescheinigung per Post innerhalb Österreichs, Liechtensteins, der Slowakei oder der Schweiz zugesandt werden soll, ist zusätzlich eine Gebühr von 10,00 EUR zu entrichten.

Bescheinigung aus dem Eheregister mit Vermerk über die Ehescheidung

Wenn Sie eine Bescheinigung über die Botschaft beantragen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Telefonnummer und der gewünschten Dienstleistung.

Wurde die Ehe geschieden, können ehemalige Ehegatten eine Bescheinigung aus dem Eheregister erhalten, die sowohl die Eheschließung als auch die Ehescheidung bestätigt.

Die Bescheinigung wird in lettischer Sprache ausgestellt.

Hinweis: Einer Bescheinigung aus dem Eheregister über die Registrierung und Auflösung einer Ehe wird kein mehrsprachiges Standardformular gemäß der Verordnung (EU) 2016/1191 beigefügt. Das Dokument fällt jedoch ebenfalls unter den Anwendungsbereich dieser Verordnung und bedarf daher keiner Apostille.

Führerscheinbescheinigung (CSDD-Register)

Für die Beantragung einer Bescheinigung über einen Führerschein aus dem Fahrzeug- und Fahrerregister der CSDD wird die Nutzung des E-Dienstes „Ausstellung von Bescheinigungen“ auf Latvia.lv empfohlen.

Falls Sie die Bescheinigung über die Botschaft beantragen möchten, senden Sie bitte eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! unter Angabe Ihres Vor- und Nachnamens, Ihrer Telefonnummer und der gewünschten Dienstleistung. Sie erhalten anschließend weitere Informationen zum Verfahren sowie eine Vorauszahlungsrechnung.

Die Bescheinigung kann in folgenden Sprachen ausgestellt werden: Lettisc, Englisch, Russisch

Bescheinigung aus dem Strafregister.

Eine Bescheinigung aus dem Strafregister kann auch aus dem Ausland über den E-Dienst des Informationszentrums beantragt werden. Anträge können mit lettischen oder anderen elektronischen Identifikationsmitteln der Europäischen Union eingereicht werden.

Ein elektronisch signierter Antrag kann direkt an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! übermittelt werden. Alternativ kann ein unterschriebener Antrag in Papierform per Post eingereicht werden.

Falls Sie Fragen zum Verfahren haben, empfehlen wir Ihnen, zunächst eine Anfrage an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu senden und anschließend den Anweisungen des Informationszentrums zu folgen.

Die Bescheinigungen sind in folgenden Sprachen erhältlich: Lettisch, Englisch, Russisch.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Konsularabteilung der Botschaft unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

* Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Vorname, Nachname, persönliche Identifikationsnummer und andere in der Erklärung angegebene personenbezogene Daten) ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Datenschutz-Grundverordnung.  Die rechtliche Verpflichtung der diplomatischen und konsularischen Vertretungen Lettlands im Ausland besteht darin, personenbezogene Daten gemäß der Kabinettsverordnung vom 17.08.2021 Nr. 563 „Verfahren zur Erteilung von Informationen, die im Register natürlicher Personen enthalten sind“ zu verarbeiten.