NB! Ab dem 1. Juli 2019 kann die Konsularabteilung der Botschaft keine Dokumente mit Apostille beglaubigen. Die Dokumente können allerdings laut Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.02.2019 zusammen mit einem mehrsprachigen Standardformular ausgestellt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Bevor Sie ein Dokument mit einem mehrsprachigen Formular anfordern, bitte überprüfen Sie, ob es von der Behörde, bei der das Dokument eingereicht werden muss, akzeptiert wird. Wenn dies nicht der Fall ist, muss das Dokument nicht von der Botschaft, sondern direkt von der zuständigen Behörde in Lettland angefordert und notariell beglaubigt werden. Die Funktion der notariellen Beglaubigung übernimmt die Vereinigung vereidigter Notare Lettlands:
Latvijas Zvērinātu notāru padome:
Tel.: +371 67218955
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Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden können entweder elektronisch oder direkt über die Botschaft angefordert werden.
Elektronisch:
- Über die Internetseite Latvija.lv
Um einen elektronischen Antrag auf Anforderung eines Dokuments über die Botschaft einzureichen, nutzen Sie bitte den E-Service „Annahme eines elektronischen Antrags auf Anforderung eines Dokuments“. Mithilfe des E-Service ist es möglich, die folgenden Dokumente anzufordern:
- Die eigene Geburtsurkunde oder die Geburtsurkunde des minderjährigen Kindes;
- Die eigene Heiratsurkunde;
- Die Sterbeurkunde eines Angehörigen.
Über die Botschaft
Um Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden über die Botschaft anzufordern, muss man das Einwohnerregister Lettlands über den aktuellen Wohnort in Österreich, Liechtenstein, Slowakei oder in der Schweiz informiert haben. Um die Dienstleistung in der Botschaft zu erhalten, ist vorherige Terminvereinbarung erforderlich: bitte kontaktieren Sie die Konsularabteilung der Botschaft, um einen Termin zu vereinbaren.
NB! Vor Ort in der Botschaft ist nur Kartenzahlung möglich (VISA, VISA Electron, VPay, Maestro, MasterCard).
Wenn Sie eine Überweisung aus der Schweiz vornehmen, bitte achten Sie darauf, dass der Betrag „spesenfrei für den Empfänger“ überwiesen wird.
Um eine Geburtsurkunde anzufordern, müssen die folgenden Unterlagen entweder persönlich eingereicht oder an die Konsularabteilung der Botschaft per Post zugeschickt werden:
- Ausgefülltes Antragsformular (die Angabe der Adresse und Telefonnummer ist erforderlich);
- Überweisungs- oder Zahlungsnachweise (Kopie der Banküberweisung oder Ausdruck aus dem Internetbanking) für die bezahlte Staats- und Konsulargebühren;
- Wenn Sie das Dokument zusammen mit dem mehrsprachigen Standardformular erhalten möchten, wird eine zusätzliche Konsulargebühr in Höhe von 40,00 EUR fällig;
- Wenn Sie das Dokument per Post in Österreich, Liechtenstein, Slowakei oder in der Schweiz erhalten möchten, wird eine zusätzliche Konsulargebühr in Höhe von 10,00 EUR fällig.
Die Urkunde wird innerhalb von 5 Werktagen auf Lettisch ausgestellt.
Um weitere Informationen bezüglich der Kosten der Dienstleistung zu erhalten, setzen Sie sich bitte mit uns per E-mail in Verbindung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Um eine Heiratsurkunde anzufordern, müssen die folgenden Unterlagen entweder persönlich eingereicht oder an die Konsularabteilung der Botschaft per Post zugeschickt werden:
- Ausgefülltes Antragsformular (die Angabe der Adresse und Telefonnummer ist erforderlich);
- Überweisungs- oder Zahlungsnachweise (Kopie der Banküberweisung oder Ausdruck aus dem Internetbanking) für die bezahlte Staats- und Konsulargebühren;
- Wenn Sie das Dokument zusammen mit dem mehrsprachigen Standardformular erhalten möchten, wird eine zusätzliche Konsulargebühr in Höhe von 40,00 EUR fällig;
- Wenn Sie das Dokument per Post in Österreich, Liechtenstein, Slowakei oder in der Schweiz erhalten möchten, wird eine zusätzliche Konsulargebühr in Höhe von 10,00 EUR fällig.
NB! Im Falle einer geschiedenen Ehe kann keine neue Heiratsurkunde ausgestellt werden. Stattdessen kann eine Heiratsbescheinigung mit dem Vermerk über die Ehescheidung beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Urkunde wird innerhalb von 5 Werktagen auf Lettisch ausgestellt.
Um weitere Informationen bezüglich der Kosten der Dienstleistung zu erhalten, setzen Sie sich bitte mit uns per E-mail in Verbindung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Um eine Sterbeurkunde eines Angehörigen anzufordern, müssen die folgenden Unterlagen entweder persönlich eingereicht oder an die Konsularabteilung der Botschaft per Post zugeschickt werden:
- Ausgefülltes Antragsformular (die Angabe der Adresse und Telefonnummer ist erforderlich);
- Überweisungs- oder Zahlungsnachweise (Kopie der Banküberweisung oder Ausdruck aus dem Internetbanking) für die bezahlte Staats- und Konsulargebühren;
- Wenn Sie das Dokument zusammen mit dem mehrsprachigen Standardformular erhalten möchten, wird eine zusätzliche Konsulargebühr in Höhe von 40,00 EUR fällig;
- Wenn Sie das Dokument per Post in Österreich, Liechtenstein, Slowakei oder in der Schweiz erhalten möchten, wird eine zusätzliche Konsulargebühr in Höhe von 10,00 EUR fällig.
Die Urkunde wird innerhalb von 5 Werktagen auf Lettisch ausgestellt.
Um weitere Informationen bezüglich der Kosten der Dienstleistung zu erhalten, setzen Sie sich bitte mit uns per E-mail in Verbindung: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
*Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Vorname, Nachname, persönliche Identifikationsnummer und andere in der Erklärung angegebene personenbezogene Daten) ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Datenschutz-Grundverordnung. Die rechtliche Verpflichtung der diplomatischen und konsularischen Vertretungen Lettlands im Ausland besteht darin, personenbezogene Daten gemäß der Kabinettsverordnung Nr. 134 vom 21.02.2012, “Verordnungen über die Personenidentifikationsdokumente“ zu verarbeiten.