Um einen Pass und/oder eine ID Karte auszufertigen, müssen Sie persönlich in der Botschaft erscheinen. Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Terminvereinbarung durch das elektronische Anmeldesystem erforderlich ist. Personen, die jünger als 15 Jahre sind, müssen mit einem Elternteil oder Vormund erscheinen.
Bitte beachten Sie, dass eine eID-Karte für lettische Staatsangehörige ab 15 Jahren obligatorisch ist.
Für die Pass- und/oder ID Kartenaustellung müssen in der Botschaft folgende Dokumente vorgelegt werden:
- Alter Pass / alte ID Karte (falls vorhanden),
- Kopie der Meldebescheinigung und ein ausgefüllter Antrag über den Wohnort in Österreich/Liechtenstein/Slovakei/der Schweiz,
- In einem Fotosalon aufgenommenes Foto (35 x 45 mm, weißer Hintergrund) mit einem Datum vom Fotosalon auf der Hinterseite. Das Foto darf nicht älter als 3 Monate sein.
Wenn folgende Änderungen im Familienstand eingetreten sind:
Heirat und Änderung des Nachnamens oder Scheidung und Änderung des Nachnamens -
Informationen über die Änderung des Vornamens/Nachnamens müssen zuerst in das Register natürlicher Personen eingetragen werden. Bevor Sie einen Besuch beantragen, bitten wir Sie, sich zu vergewissern, dass die Informationen über den neuen Vor-/Nachnamen bereits im lettischen Register Natürlicher Personen enthalten sind!
Ein Kind wurde geboren -
Um das erste Ausweisdokument ausstellen zu können, muss Ihr Kind als lettischer Staatsbürger registriert werden.
Wenn Sie zur Beantragung des ersten Reisepasses/der ersten eID-Karte für Ihr Kind anreisen, müssen Sie Folgendes mitbringen:
die vollständige Form der Geburtsurkunde, die die Namen der Eltern enthält (mit der die Person als lettischer Staatsbürger registriert ist);
Entscheidung der Direktion für Staatsbürgerschafts- und Migrationsangelegenheiten Lettlands über die Zuteilung eines persönlichen Codes.
Für konsularische Dienstleistungen kann in der Botschaft nur mit EC Karte bezahlt werden (VISA, VISA Electron, VPay, Maestro, MasterCard).
Gebühren. Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.
Der Pass/ ID Karte wird in Lettland ausgestellt und der ganze Prozess insgesamt dauert 4 - 6 Wochen ab Einreichung der Unterlagen und Bezahlung aller Gebühren. |
*Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Vorname, Nachname, persönliche Identifikationsnummer und andere in der Erklärung angegebene personenbezogene Daten) ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Datenschutz-Grundverordnung. Die rechtliche Verpflichtung der diplomatischen und konsularischen Vertretungen Lettlands im Ausland besteht darin, personenbezogene Daten gemäß der Kabinettsverordnung Nr. 134 vom 21.02.2012, “Verordnungen über die Personenidentifikationsdokumente“ zu verarbeiten.