Pass/ID Karte

12.02.2024. 10:14

Der Besuch ist ohne einen vorherigen Termin nicht möglich!

Wir bitten Sie PÜNKTLICH zu Ihrem gebuchten Termin zu erscheinen. Des Weiteren müssen Sie in der Konsularabteilung bereits ausgefüllte Anträge sowie alle weiteren notwendigen Dokumente vorlegen (Antrag Pass/eID und Antrag über die Meldeadresse).

 

Termin in der Botschaft in Berlin buchen

Jeden Montag wird um 9.30 Uhr die Registrierung für Termine 6 Wochen im Voraus geöffnet.

Bitte beachten Sie, dass es keine Terminöffnung an Montagen, die Feiertage sind, stattfindet.

Ein Termin kann nur über den elektronischen Terminkalender vereinbart werden.

 

· Bitte beachten Sie, dass in dem elektronischen Terminkalender nur die Person einen Termin buchen sollte, die neue Dokumente beantragt. (Die Begleitpersonen sind ausgenommen).

· Minderjährige Personen unter 15 Jahren sind nicht berechtigt, eigenständig einen Personalausweis oder Reisepass zu beantragen, müssen aber dennoch persönlich in der Botschaft erscheinen. Antragsteller sind in diesen Fällen die Sorgeberechtigten.

 

Wichtige Information 

· Wir möchten Sie darüber informieren, dass ab dem 1. Mai 2023 Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, bei der Beantragung eines neuen Reisepasses ebenfalls einen Personalausweis (ID Karte) beantragen müssen! 

· Die Anträge für die Ausstellung eines Reisepasses / Personalausweises sind nur in der lettischen Sprache verfügbar. Die Person bestätigt mit ihrer Unterschrift die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben. Ein Identifikationsdokument wird gemäß dem unterzeichneten Antrag erstellt. Nach Erhalt des Dokuments haftet die Botschaft der Republik Lettland nicht mehr für die Fehler oder Unvollständigkeiten. Für die Neuausstellung gehen die Kosten eines neuen Reisepasses/Personalausweises zu Lasten des Antragstellers.

· Der Pass/ ID Karte wird in Lettland ausgestellt und der ganze Prozess insgesamt dauert 4 - 6 Wochen ab Einreichung der Unterlagen und Bezahlung aller Gebühren.

 

Für die Pass und/oder ID Kartenausstellung müssen in der Botschaft folgende Dokumente vorgelegt werden:

1.    Alter Pass / alte ID Karte (falls vorhanden);

2.    ausgefüllter Antrag über den Wohnort in Deutschland;

3.    Antrag auf Reisepass und Personalausweis;

4.    Lettische Nichtbürger (Nepilsona pase / Alien’s (non-citizen’s) passport) können einen Pass und/oder eine ID Karte in der Botschaft nur bei Vorlegung einer deutschen Aufenthaltserlaubnis beantragen;

5.    Bei neugeborenen Kindern muss die Original-Geburtsurkunde vorgelegt werden.

Die Fotos werden vor Ort gemacht. Für Kinder unter 5 Jahren muss ein im Fotosalon gemachtes Foto (3,5x4,5 cm, weißer Hintergrund) eingereicht werden.

Für konsularische Dienstleistungen in der Botschaft kann nur mit Karte bezahlt werden (Giro/EC, VISA, VISA Electron, VPay, Maestro, MasterCard).

 

Wenn Ihnen diese Änderungen vorgefallen sind:

1.    Heirat und Familiennamensänderung oder Scheidung und Familiennamensänderung

Zur Erstellung neuer Ausweisdokumente im Falle einer Namens-/Nachnamensänderung müssen zunächst die Angaben im Register natürlicher Personen aktualisiert werden.

Bevor Sie einen Besuch buchen, vergewissern Sie sich bitte, dass die Daten des neuen Namens im Register geändert sind. Bitte kreuzen Sie bei der Auswahl eines Dienstes im automatisierten Terminkalender die erste Option an - Reisepass/eID.

2.    Neugeborenes Kind 

Um ein erstes Personenidentifikationsdokument erstellen zu können, muss die lettische Staatsbürgerschaft registriert sein.

 

Gebühren

Dienstleistung

EUR

Pass

74.00

ID Karte

55.00

Pass und ID Karte

89.00

Pass (Kinder bis 20 Jahren, Rentner, I un II Stufe   Behinderte, bei vorzeigen von gültigem Behindertenausweis)

55.00

ID Karte (Kinder bis 20 Jahren, Rentner, I un   II Stufe Behinderte, bei vorzeigen von gültigem Behindertenausweis)

45.00

Pass und ID Karte (Kinder bis 20 Jahren, Rentner, I un II Stufe Behinderte bei vorzeigen von gültigem   Behindertenausweis)

60.00

Pass Empfang per Post

ID Karte Empfang per Post

10.00

20.00

Die Gebühren sind bei Antragstellung zu entrichten.

* Rechtsgrundlage für die Verarbeitung physischer personenbezogener Daten (Vorname, Nachname, Personenkennzahl und sonstige im Antrag angegebene personenbezogene Daten) ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Datenschutz-Grundverordnung. Die gesetzliche Verpflichtung lettischer diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland besteht darin, personenbezogene Daten gemäß der Verordnung des Ministerkabinetts vom 21.02.2012 Nr. 134 „Bestimmungen über Ausweisdokumente“ zu verarbeiten.