Anforderung von Urkunden mit/ohne Apostille

13.02.2024. 14:48

Die Dienstleistungen stehen nur den Personen zur Verfügung, die ihren Wohnsitz im lettischen Register natürlicher Personen in Deutschland registriert haben.

Wiederholte Personenstanddokumente - Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden können auf folgenden Wegen beantragt werden:

·         Auf der Webseite: www.latvija.lv;

·         In dem Sie sich an die Standesamtsabteilung des Justizminsteriums Lettlands oder an das jeweilige Standesamt wenden;

·         Durch die Botschaft der Republik Lettland.

Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden können beim Standesamt oder Standesamtsabteilung des Justizministeriums angefordert werden:

1. durch die Übersendung eines Antrags per Post an die Standesamtsabteilung des Justizministeriums (Brīvības bulvāris 36, Rīga, LV-1536) oder an die vom zuständigen Standesamt angegebene Adresse;

2. Auf der Webseite der öffentlichen Verwaltung www.latvija.lv;

3. durch das Übersenden eines elektronisch unterschriebenen Antrags an die offizielle E-Mail-Adresse der Standesamtsabteilung des Justizministeriums Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder die offizielle E-Mail-Adresse des zuständigen Standesamts.

Durch die Botschaft

 

Laut dem Gesetz über die Registrierung der Zivilstandsdokumente Artikel 6 Absatz 3 der Republik Lettland, muss ein neues Dokument angefordert werden, wenn man im Besitz einer Urkunde (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde) ist, die vor dem 1.September 1993 ausgestellt wurde, und diese Urkunde außerhalb Lettlands vorgelegt werden soll.

 

 


Anforderung eines neuen Dokuments (Es wird keine Beglaubigung mit Apostille benötigt)

Dokumente werden nur in lettischer Sprache innerhalb von 10 Werktagen ausgestellt.

Die in der Botschaft ausgestellten Dokumenten können nicht mit einer Apostille beglaubigt werden!

Das Dokument kann zusammen mit einem mehrsprachigen Standardformular laut Verordnung (EU) 2016/1191 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.02.2019 ausgestellt werden. Dieses entkräftigt die notwendige Legalisation und das Erfordernis der Apostille bestimmter öffentlicher Urkunden und beglaubigter Abschriften in der Europäischen Union, wenn sie von einer Behörde eines Mitgliedstaats ausgestellt wurden und zur Vorlage bei Behörden eines anderen Mitgliedstaats bestimmt sind. Weitere Informationen über die Legalisation sowie über das Entfallen der Apostille in der Europäischen Union finden Sie hier.

Sollten Sie dennoch ein Dokument mit Apostille benötigen, so wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Behörde (www.latvijasnotars.lv) in Lettland.

Um in der Botschaft eine Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde anzufordern, senden Sie Dokumente per Post (Adresse: Reinerzstraße 40/41,14193 Berlin) an die Konsularabteilung der Botschaft Lettlands bitte folgende Unterlagen zu:

  1. Ausgefülltes Antragsformular (die Angabe der Adresse und Telefonnummer ist erforderlich);
  2. Ausgefüllten Antrag mit Ihrer Adresse in Deutschland;
  3. Kopie des Passes oder des Personalausweises mit dem Vermerk "Kopie stimmt mit dem Original überein" und Ihrer Unterschrift;
  4. Lettische Nichtbürger (Nepilsona pase / Alien’s (non-citizen’s) passport) können die Dienstleistung in der Botschaft nur bei Vorlegung einer deutschen Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Für diese Dienstleistung wird eine Staatsgebühr in Höhe von 7 EUR und eine Konsulargebühr in Höhe von 10 EUR für den Postversand erhoben.

Wenn Sie das Dokument zusammen mit dem mehrsprachigen Standardformular erhalten möchten, wird eine zusätzliche Konsulargebühr in Höhe von 40 EUR fällig:

Die Rechnung sowie die Kontodaten auf die, die Zahlung getätigt werden muss wird dem Antragssteller auf die im Antragsformular genannte E-Mail Adresse gesendet.

Die Bearbeitungszeit läuft ab dem Zeitpunkt des Erhalts der notwendigen Dokumente (Darunter die Bestätigung über die geleisteten Zahlungen in der Staatskasse und Konsulargebühren Konto) in der Botschaft.

Im Falle einer geschiedenen Ehe oder Tod des Ehepartners oder Person kann keine neue Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde ausgestellt werden. Stattdessen kann eine Bescheinigung über den registrierten Personenstand, Geburt oder Tod beantragt werden.

Um die Bescheinigung über den registrierten Personenstand, Geburt oder Tod durch die Botschaft per Post zu erhalten, müssen an die Konsularabteilung (Adresse: Reinerzstraße 40/41,14193 Berlin) der Botschaft folgende Dokumente gesendet werden:

1.    Kopie des Passes oder des Personalausweises mit dem Vermerk "Kopie stimmt mit dem Original überein" und Ihrer Unterschrift;

2.    Ausgefüllten Antrag mit Ihrer Adresse in Deutschland;

3.    Den Ausgefüllten Antrag über die Beantragung des Dokuments (die Angaben der E-Mail-Adresse und Telefonnummer sind erforderlich):

Formular über die Beantragung der Bescheinigung aus dem Geburtsregister

Formular über die Beantragung der Bescheinigung aus dem Sterberegister

Formular über die Beantragung der Bescheinigung aus dem Eheregister

 

4.    Lettische Nichtbürger (Nepilsona pase / Alien’s (non-citizen’s) passport) können die Dienstleistung in der Botschaft nur bei Vorlegung einer deutschen Aufenthaltserlaubnis erhalten.

 Für diese Dienstleistung wird eine Konsulargebühr in Höhe von 40 EUR und eine Konsulargebühr in Höhe von 10 EUR für den Postversand erhoben. Die Rechnung sowie die Kontodaten auf die, die Zahlung getätigt werden muss wird dem Antragssteller auf die im Antragsformular genannte E-Mail Adresse gesendet.

Die Bearbeitungszeit läuft ab dem Zeitpunkt des Erhalts der notwendigen Dokumente (Darunter die Bestätigung über die geleisteten Zahlungen in der Staatskasse und Konsulargebühren Konto) in der Botschaft.

Die Bescheinigung wird in lettischer Sprache innerhalb von 10 Werktagen ausgestellt.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Vorname, Nachname, persönliche Identifikationsnummer und andere in der Erklärung angegebene personenbezogene Daten) ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Datenschutz-Grundverordnung. Die rechtliche Verpflichtung der diplomatischen und konsularischen Vertretungen Lettlands im Ausland besteht darin, personenbezogene Daten gemäß der Kabinettsverordnung Nr. 761 vom 03.09.2013, “Verordnungen über die Informationen der Registrierung der Personenstandsakte“ zu verarbeiten.

 

 


Anforderung eines neuen Dokuments in Lettland (Es wird eine Beglaubigung mit Apostille benötigt)

Ab dem 1.Juli 2019 kann ein Dokument mit Apostille bei der Konsularabteilung nicht mehr beglaubigt werden. Diese Funktion übernimmt der Rat der Vereidigten Notare Lettlands:

·         Latvijas Zvērinātu notāru padome:
Tel.: +371 67218955
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Dokumente über den Zivilstand der Person (Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden) und Bescheinigungen (über die Ehe mit dem Vermerk der Ehescheidung)

Tieslietu ministrijas Dzimtsarakstu departaments  
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  
Webseite: https://www.tm.gov.lv/lv/cits/lv-ministrija-struktura-dd-html

 
Gerichtsbeschlüsse zur Ehescheidung, Bescheinigungen bei Entscheidungen in Ehesachen (Ehescheidungsverfahren) gemäß Artikel 39 der Verordnung (EG) 2201/2003 des Rates:

•  Wenn die Ehe bei einem vereidigten Notar geschieden wurde, müssen Sie sich an den jeweiligen Notar wenden

Rat der Vereidigten Notare

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Webseite: https://www.latvijasnotars.lv/notaries_map

•  Wenn die Ehe durch ein Gericht geschieden wurde, müssen Sie sich an das jeweilige Gericht wenden

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Webseite: https://tiesas.lv/tiesas/saraksts

 

·         Bescheinigung über die geleistete Arbeitszeit in Lettland, Rente

Latvijas Nacionālais arhīvs

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  
Webseite: https://www.arhivi.gov.lv/

 

·         Bescheinigungen vom Register natürlicher Personen Lettlands (über Familienstand, Adresse usw.)

Pilsonības un migrācijas lietu pārvalde

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Webseite: www.pmlp.gov.lv

* Rechtsgrundlage für die Verarbeitung physischer personenbezogener Daten (Vorname, Nachname, Personenkennzahl und sonstige im Antrag angegebene personenbezogene Daten) ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Datenschutz-Grundverordnung. Die gesetzliche Verpflichtung lettischer diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland besteht darin, personenbezogene Daten gemäß der Verordnung des Ministerkabinetts vom 18.06.2019 Nr. 267 „Verordnung über die Legalisierung öffentlicher Urkunden mit Beglaubigung (Apostille)“ und Verordnung des Ministerkabinetts vom 18.06.2019 Nr. 264 „Bestimmungen zur Legalisierung einer öffentlichen Urkunde“  zu verarbeiten.