Um von der lettischen Staatsangehörigkeit zurücktreten zu können müssen das Amt für Staatsangehörigkeit und Migration in Lettland eingereicht werden:
- Antrag (Antrag für volljährige Person, Antrag für Kind) in der lettischen Sprache über das Ablegen der lettischen Staatsangehörigkeit. Der Antrag kann auch in freier Form geschrieben werden;
- Der lettische Pass und/oder die Personenidentifikationskarte oder eine Kopie ( wenn der Antrag per Post geschickt wird);
- Dokument, der eine andere Staatsangehörigkeit versichert oder in absehbarer Zeit garantiert. Wenn die deutsche Staatsangehörigkeit schon vonhanden ist – der deutsche Reisepass oder die Personenidentifikationskarte oder wenn die deutsche Staatsangehörigkeit garantiert wird – die Einbürgerungszusicherung oder Einbürgerungsurkunde;
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Dokument über die Zahlung der Gebühr.
Das Dokument zur Einbürgerungszusicherung der deutschen Staatsbürgerschaft muss ins Lettische übersetzt werden. Der Antrag über das Zurücktreten von der lettischen Staatsangehörigkeit wird, wenn es sich um ein Kind handelt von dem Gesetzlichen Vertreter unterschrieben. Ein Minderjähriger, der den 15. Lebensjahr bereits erreich hat unterschreibt den Antrag, um das Ablegen der Staatsangehörigkeit zu bestätigen.
Die Unterlagen müssen an die Adresse des Amtes für Staatsbürgerschaft und Migration in Lettland geschickt werden:
- Per Post an die Adresse: Čiekurkalna 1. līnija 1, k-3, Rīga, LV-1026 (Bei der Zusendung von Dokumenten per Post müssen Kopien der Dokumente beglaubigt werden, mit Ausnahme einer Kopie eines Ausweises) oder;
- Mit elektronischer Unterschrift per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, oder;
- Unter Verwendung E-adrese.
Die Entscheidung über das Entziehen der lettischen Staatsangehörigkeit fällt das Amt für Staatsangehörigkeit und Migration in Lettland.
Nach der Erhaltung des Urteils über das Entziehen der lettischen Staatsangehörigkeit muss die betroffene Person seinen lettischen Reisepass und/oder Personenidentifikationskarte an die Botschaft senden.
In Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Staatsangehörigkeit kann ein lettischer Staatsangehöriger über zwei Staatsangehörigkeiten besitzen, wenn er im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.
Nähere Informationen über die Ablegung der lettischen Staatsangehörigkeit und die Möglichkeiten der doppelten Staatsbürgerschaft entnehmen Sie bitte der Homepage des Amtes für Staatsbürgerschaft und Migration.
- https://www.pmlp.gov.lv/lv/sakums/pakalpojumi/pilsoniba/atteiksanas-no-latvijas-pilsonibas.html
- https://www.pmlp.gov.lv/lv/sakums/pakalpojumi/pilsoniba/dubultpilsoniba/
Für das Zurücktreten von der lettischen Staatsangehörigkeit über die Botschaft muss eine staatliche Gebühr in Höhe von 21,34 EUR ( in Höhe von 7,11 EUR für politische Representanten, Behinderte ersten Grades, Weisen, Ohne Eltern zurückgebliebene Kinder und Personen die als sozialschwach eingestuft werden) sowie eine konsularische Gebühr in Höhe von 40,00 EUR entrichtet werden.
* Rechtsgrundlage für die Verarbeitung physischer personenbezogener Daten (Vorname, Nachname, Personenkennzahl und sonstige im Antrag angegebene personenbezogene Daten) ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Datenschutz-Grundverordnung. Die gesetzliche Verpflichtung lettischer diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland besteht darin, personenbezogene Daten gemäß der Verordnung des Ministerkabinetts vom 24.09.2013 Nr. 975 „Verfahren zum Verlust und zur Wiederherstellung der lettischen Staatsbürgerschaft“ zu verarbeiten.