Zurücktreten von der lettischen Staatsangehörigkeit

23.10.2023. 14:57

Um von der lettischen Staatsangehörigkeit zurücktreten zu können müssen in der Botschaft folgende Dokumente eingereicht werden:

  1. Antrag (Antrag für volljährige Person, Antrag für Kind) in der lettischen Sprache über das Ablegen der lettischen Staatsangehörigkeit. Der Antrag kann auch in freier Form geschrieben werden.
  2. Der lettische Pass und/oder die Personenidentifikationskarte oder eine Kopie ( wenn der Antrag per Post geschickt wird).
  3. Dokument, der eine andere Staatsangehörigkeit versichert oder in absehbarer Zeit garantiert. Wenn die deutsche Staatsangehörigkeit schon vonhanden ist – der deutsche Reisepass oder die Personenidentifikationskarte oder wenn die deutsche Staatsangehörigkeit garantiert wird – die Einbürgerungszusicherung oder Einbürgerungsurkunde.

Der Antrag über das Zurücktreten von der lettischen Staatsangehörigkeit wird, wenn es sich um ein Kind handelt von dem Gesetzlichen Vertreter unterschrieben. Ein Minderjähriger, der den 15. Lebensjahr bereits erreich hat unterschreibt den Antrag, um das Ablegen der Staatsangehörigkeit zu bestätigen.

Für das Zurücktreten von der lettischen Staatsangehörigkeit muss eine Staatssteuer in Höhe von 21,34 EUR ( in Höhe von 7,11 EUR für politische Representanten, Behinderte ersten Grades, Weisen, Ohne Eltern zurückgebliebene Kinder und Personen die als sozialschwach eingestuft werden) sowie eine konsularische Steuer in Höhe von 40,00 EUR entrichtet werden.

Die Entscheidung über das Entziehen der lettischen Staatsangehörigkeit fällt das Amt für Staatsangehörigkeit und Migration in Lettland

Nach  der Erhaltung des Urteils  über das  Entziehen der lettischen Staatsangehörigkeit muss die betroffene Person seinen lettischen Reisepass und/oder Personenidentifikationskarte an die Botschaft senden.

In Übereinstimmung mit dem Gesetz über die Staatsangehörigkeit kann ein lettischer Staatsangehöriger über zwei Staatsangehörigkeiten besitzen, wenn er im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.

Nähere Informationen über die Ablegung der lettischen Staatsangehörigkeit und die Möglichkeiten der doppelten Staatsbürgerschaft entnehmen Sie bitte der Homepage des Amtes für Staatsbürgerschaft und Migration

·         https://www.pmlp.gov.lv/lv/sakums/pakalpojumi/pilsoniba/atteiksanas-no-latvijas-pilsonibas.html

·         https://www.pmlp.gov.lv/lv/sakums/pakalpojumi/pilsoniba/dubultpilsoniba/

* Rechtsgrundlage für die Verarbeitung physischer personenbezogener Daten (Vorname, Nachname, Personenkennzahl und sonstige im Antrag angegebene personenbezogene Daten) ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Datenschutz-Grundverordnung. Die gesetzliche Verpflichtung lettischer diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland besteht darin, personenbezogene Daten gemäß der Verordnung  des Ministerkabinetts vom 24.09.2013 Nr. 975 „Verfahren zum Verlust und zur Wiederherstellung der lettischen Staatsbürgerschaft“ zu verarbeiten.