Zollbestimmungen

02.12.2014. 19:09

Zollbestimmungen

Für die Reisenden aus den EU Ländern gibt es keine besonderen Einschränkungen für die Waren für den persönlichen Verbrauch und Geschenke. Für die zollfreie Einfuhr von Getränken, Lebensmitteln und Tabakerzeugnissen gelten folgende Mengen- und Wertgrenzen:

Tabakwaren:

Zigaretten

800 Stück

Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3 g/Stück)

400 Stück

Zigarren

200 Stück

Rauchtabak

1 kg

Alkoholische Getränke:

Spirituosen

10 Liter

Zwischenerzeugnisse

20 Liter

Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein)

90 Liter

Bier

110 Liter

Sonstige verbrauchsteuerpflichtige Waren:

Kaffee

10 kg

Alkoholfreie Getränke

110 Liter