Registrierung des Kindes als Staatsbürger Lettlands

11.09.2024. 16:32

Ein in Deutschland geborenes Kind kann als lettischer Staatsbürger anerkannt werden, wenn zum Zeitpunkt der Geburt ein oder beide Elternteile lettische Staatbürger sind. Wenn die Eltern den Status des lettischen Nicht-Staatsbürgers haben, dass Kind jedoch nach dem 1. Januar 2020 geboren ist und keine andere Staatsbürgerschaft besitzt, kann das Kind als lettischer Staatsbürger registriert werden.

Um ein Kind als lettischen Staatsbürger registrieren zu können muss ein Elternteil alle Dokumente an die Adresse des Amtes für Staatsbürgerschaft und Migration in Lettland senden:

Alle für die Registrierung notwendigen Dokumente sind auf der Website des Amtes für Staatsbürgerschaft und Migration aufrufbar. 

Wenn die Geburtsurkunde des Kindes in deutscher Sprache ausgestellt ist und diese aus dem Ausland per Post gesendet wird muss das Dokument nicht in Lettisch übersetzt werden.

Den Beschluss über die Verleihung der Bürgerschaft fällt das Amt für Staatsbürgerschaft und Migration in Lettland und schickt den Eltern diesbezüglich einen Bescheid an die angegebene Adresse in Deutschland.

Nachdem Erwerb der Staatsangehörigkeit, kann für das Kind in der Botschaft das erste Personaldokument (Reisepass oder eID Karte) beantragt werden.

 * Rechtsgrundlage für die Verarbeitung physischer personenbezogener Daten (Vorname, Nachname, Personenkennzahl und sonstige im Antrag angegebene personenbezogene Daten) ist Artikel 6 Absatz 1Buchstabe c) der Datenschutz-Grundverordnung. Die gesetzliche Verpflichtung lettischer diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland besteht darin, personenbezogene Daten gemäß der Verordnung des Ministerkabinetts vom 24.09.2013 Nr. 974 „Verfahren, bei dem eine Person als lettischer Staatsbürger registriert wird“ zu verarbeiten.