Nicht-lettische-Staatsbürger die eine andere Staatsangehörigkeit erlangt haben, sind verpflichtet von dem Nicht-Staatsbürger Status innerhalb von 30 Tagen nach der erlangung einer anderen Staatsbürgerschaft zurückzutreten.
Ein lettischer Nicht-Staatsbürger, dem eine andere Staatsbürgerschaft garantiert wird oder der ein anderes ausländisches Reisedokument erhalten hat, hat das Recht von dem Nicht-Staatsbürgerstatus zurückzutreten.
Um von dem Nicht-Staatsbürgerstatus zurücktreten zu können müssen im Amt für Staatsangehörigkeit und Migration in Lettland folgende Dokumente eingereicht werden:
- Antrag (Formular im Namen einer minderjährige Person, Formular für volljährige Person) über das Ablegen des Nicht-Staatsbürger Status. Der Antrag kann auch in freier Form verfasst werden. Im falle, dass der Antrag postalisch eingereicht wird, muss er von einem Notar beglaubigt werden.
- Nicht-Staatsbürger Pass oder Kopie des Nicht-Staatsbürger Reisepasses (wenn der Antrag postalsich eingereicht wird)
- Einbürgerungszusicherung oder Einbürgerungsurkunde
- Wenn die deutsche Staatsangehörigkeit bereits erlangt ist – Kopie des deutschen Reisepasses oder der Personenidentifikationskarte. Bei der Erlangung eines anderen deutschen Reisedokumentes, eine Kopie von diesem.
Das Dokument zur Einbürgerungszusicherung der deutschen Staatsbürgerschaft muss ins Lettische übersetzt werden. Wenn es sich um einen Antrag einer minderjährigen Person handelt, wird der Antrag im Name dieser von den Eltern oder dem gesetzlichen Vertreter eingereicht. Eine minderjährige Person, die bereits das 15. Lebensjar erreicht hat bezeugt mit seiner Unterschrift, dass er dem Ablegen des Nicht-Staatsbürger Status zustimmt.
Die Unterlagen müssen an die Adresse des Amtes für Staatsbürgerschaft und Migration in Lettland geschickt werden:
- Per Post an die Adresse: Čiekurkalna 1. līnija 1, k-3, Rīga, LV-1026 (Bei der Zusendung von Dokumenten per Post müssen Kopien der Dokumente beglaubigt werden, mit Ausnahme einer Kopie eines Ausweises) oder;
- Mit elektronischer Unterschrift per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, oder;
- Unter Verwendung E-adrese.
Die Entscheidung über die Entziehung des Nicht-Staatsbürger Status fällt das Amt für Statsbürgerschaft und Migration in Lettland.
Nach der Erhaltung des Urteils über die Entziehung des Nicht-Staatsbürger Status muss die Person ihren Nicht-Statsbürger Pass und/oder Personenidentifikationskarte an die Botschaft schicken.
Nähere Information zum Thema Zurücktreten von dem Nicht-Staatsbürger Status entnehmen Sie bitte der Homepage des Amtes für Staatsbürgerschaft und Migration
https://www.pmlp.gov.lv/lv/nepilsona-statusa-zaudesana
Für das Zurücktreten von dem Nicht-Staatsbürger Status über die Botschaft muss eine konsularische Gebühr in Höhe von 40 EUR entrichtet werden.
* Rechtsgrundlage für die Verarbeitung physischer personenbezogener Daten (Vorname, Nachname, Personenkennzahl und sonstige im Antrag angegebene personenbezogene Daten) ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Datenschutz-Grundverordnung. Die gesetzliche Verpflichtung lettischer diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland besteht darin, personenbezogene Daten gemäß der Verordnung des Ministerkabinetts vom 24.09.2013 Nr. 975 „Verfahren zum Verlust und zur Wiederherstellung der lettischen Staatsbürgerschaft“ zu verarbeiten.