Anreize für Investoren

02.12.2014. 19:09

Unterstützung bei Gründung von Unternehmen

  • Eine Firmengründung in Lettland ist schnell und unkompliziert - die Formalitäten können innerhalb von zwei Werktagen abgeschlossen werden.
  • Es besteht ein vereinfachter Vorgang für die Ausstellung einer Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis für das leitende Firmenpersonal.
  • Die Investitions- und Wirtschaftsförderungsagentur Lettland, die regionalen Entwicklungsagenturen und die lokalen Behörden stehen Ihnen bei der Standortssuche, bei der Gründung und bei der lokalen Kontaktsuche zur Verfügung.

Programme der staatlichen Förderung und Subventionen

Die Regierung Lettlands hat staatliche Förderungsprogramme für die in Lettland registrierten Unternehmen ausgearbeitet. Im Rahmen dieser Programme sind in den Jahren 2007-2013 Subventionen für folgende Aktivitäten vorgesehen:

  • Aufbau von Kompetenzzentren;
  • Aufbau von Zentren für Technologietransfer;
  • Einrichtung von Technologie-Inkubatoren;
  • Einrichtung von Gründerzentren;
  • Ausarbeitung neuer Produkte, Dienstleistungen und Technologien;
  • Beschäftigung von hochqualifizierten Spezialisten;
  • Umschulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeiter;
  • Teilnahme an internationalen Messen und Handelsmissionen,
  • Investitionen in wissensintensive Hightech-Branchen;
  • Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen in Regionen mit besonderem Förderstatus;
  • Risikokapitalfinanzierung;
  • Kreditgarantien für kleine und mittlere Unternehmen.

Die staatlichen Förderungsprogramme werden aus den Strukturfonds der EU mitfinanziert. Um einen Antrag für die Zuweisung von Subventionen stellen zu können, müssen die Projekte gemäß bestimmten Kriterien vorbereitet und eingereicht werden, die ausführlich in den Vorschriften der jeweiligen Projekte beschrieben sind.

Zusätzliche Informationen:

www.liaa.gov.lv

www.vraa.gov.lv

www.lga.lv

www.hipo.lv

www.em.gov.lv

Subventionen für Unternehmen in vorrangigen Entwicklungsorten

Die Unternehmen, die in Orten mit besonderem Förderstatus registriert sind, haben Zugang zu Subventionen für die Begleichung der Kreditprozente, wenn der Kredit für die Anschaffung, Schöpfung oder vollständige Rekonstruktion der Anlagekapitale verwendet wurde. Subventionen sind auch für die ersten Investitionen in das Anlagekapital des Unternehmens verfügbar, wenn das Entwicklungsprojekt ein großes Wachstum in Sektoren mit hohem Mehrwertzuschlag (Verarbeitung, Dienstleistungen) voraussieht oder wenn das Projekt die Entwicklung eines innovativen Unternehmens unterstützt.

Um einen Antrag für die Zuweisung von Subventionen stellen zu können, müssen die Projekte gemäß bestimmten Kriterien vorbereitet und eingereicht werden, die ausführlich in den Projektvorschriften beschrieben sind.

Zusätzliche Informationen:

www.vraa.gov.lv

Subventionen für Schaffung von Arbeitsplätzen

Die Arbeitgeber, die Arbeitslose oder sozial Benachteiligte einstellen, haben das Recht, sich an das Staatliche Arbeitsamt zu wenden, um Subventionen zu erhalten.

Um einen Antrag für die Zuweisung von Subventionen stellen zu können, müssen die Projekte gemäß bestimmten Kriterien vorbereitet und eingereicht werden, die in der staatlichen Ausschreibung vorgesehen sind.

Zusätzliche Informationen:

www.nvd.gov.lv

Immobilien und Infrastruktur

Regionale und örtliche Gemeindeverwaltungen können Firmen Grundstücke und Immobilien in den entwickelten Industriezonen unter begünstigten Bedingungen zur Verfügung stellen oder verkaufen, falls diese Unternehmen bereit sind, neue Arbeitsplätze zu schaffen.

Einige örtliche lettische Gemeindeverwaltungen haben solche Industriezonen schon gebildet. Dazu wird örtliche, staatliche oder internationale Finanzierung verwendet. Viele Gemeindeverwaltungen haben die Absicht, Industriezonen in der Zukunft zu bilden. Es wurden Mittel aus den Strukturfonds der EU für Projekte der Infrastrukturentwicklung erteilt, die die örtlichen Gemeindeverwaltungen für die Ausrichtung und Vorbereitung etlicher Territorien für wirtschaftliche Aktivitäten benutzt haben.

Kontaktstelle für weitere Beratung

Fals Sie weitere Beratung benötigen bitte wenden Sie sich an:

Frau Sarmite Ozolina, Botschaftsrätin, oder Herr Helmuts Salnajs, Attaché,

Tel: +49 (0) 30 609 29 421

Fax: +49 (0) 30 609 29 420

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