Reisen mit einem Auto, Wohnmobil/Verkehrsregeln
- Seit November 2007 sind die Kontrollen an den Grenzen zwischen den alten und den neuen Schengen-Staaten weggefallen. Wer aus einem EU-Land per Auto, Zug, Schiff oder Flugzeug nach Lettland reist, braucht künftig seine Ausweisdokumente nicht mehr vorzuzeigen. Ausweisdokumente müssen bei einer Reise allerdings weiterhin mitgeführt werden.
- Für EU Bürger ist die Einreise grundsätzlich mit dem Personalausweis möglich. In Lettland gilt die Grüne Versicherungskarte. Seit dem 1. Mai 2004 genügt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Wir empfehlen die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte. Die Karte enthält alle wichtigen Fahrzeugdaten und erleichtert die Schadensabwicklung bei einem Unfall.
- Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften; 90 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften; teilweise auch 100-110 km/h.
- In Lettland muss das ganze Jahr (auch tagsüber) mit Abblendlicht gefahren werden.
- Vom 1. Dezember bis zum 1. März müssen alle PKW und Busse bis 3,5t mit Winterreifen fahren. Vom 1. Mai bis 1. Oktober ist es verboten, mit Stollenreifen zu fahren.
- Es ist verboten, Mobiltelefone während der Fahrt zu benutzen, außer man verfügt über eine Freisprechanlage.
- Der Fahrer und die Beifahrer müssen während der Fahrt angeschnallt sein.
- Das Fahrzeug muss mit Verbandskasten, Feuerlöscher und Warndreieck ausgerüstet sein. Kinder unter 10 Jahren dürfen nur in einem speziellen Kindersitz mitfahren.
- Die Promillegrenze liegt in Lettland bei 0,05 ‰.
- In den größeren Städten, sowie in Städten mit internationalen Seehäfen und im grenznahen Bereich empfiehlt es sich, das Fahrzeug auf bewachten Parkplätzen abzustellen. Diese sind zentral gelegen und durchaus preiswert. Bewachter Parkplatz auf Lettisch: „Apsargāta autostāvvieta”. Sicherheitshinweis: schließen Sie Ihr Fahrzeug immer ab und lassen Sie keine Wertgegenstände sichtbar im Fahrzeug liegen. Wertsachen sollten nie im Wagen bleiben.
- Bei Nichteinhaltung der Straßenverkehrsordnung ist mit einer Geldstrafe und mit Strafpunkten von 1 bis 16 zu rechnen. Informationen zu den Strafpunkten von Ausländern werden an die zuständigen Behörden des jeweiligen Staates übermittelt;
- Ein ausländischer Fahrer ist in Lettland zum Führen eines Fahrzeuges berechtigt, wenn er eine Fahrerlaubnis, ausgestellt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, oder einen Führerschein besitzt, in dem die Fahrzeugkategorien nach dem Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968 angegeben sind. Natürlich ist auch der Fahrzeugschein mitzuführen.