Registrierung der Meldeadresse im Ausland

11.09.2024. 10:23

Bitte beachten Sie, dass Dienstleistungen (Reisepass, eID Karte, Bescheinigungen und Anderes) von der Konsularabteilung der Botschaft der Republik Lettland nur dann erbracht werden können, wenn die Person ihre Meldeadresse im Register natürlicher Personen in Lettland in Deutschland registriert hat. Dieses wird durch das Gesetz über die Konsularische Hilfe und Erbringung konsularischer Dienstleistungen bestimmt.

Personen, die im Besitz der lettischen Staatsbürgerschaft sind und die sich dauerhaft im Ausland aufhalten, sind dazu verpflichtet Ihre Meldeadresse im Ausland der Staatsangehörigkeits- und Migrationsbehörde (PMLP) in Lettland zu melden. Dieses wird durch das Gesetz über das Register der natürlicher Personen, Absatz 14 bestimmt.

Die Meldeadresse kann in Lettland auf folgenden Wegen registriert werden:

Um die Meldeadresse im Ausland vor Ort oder per Post registrieren zu können, muss folgender Antrag ausgefüllt werden oder ein Antrag in freier Form eingereicht werden, in dem Daten über sich und ein minderjähriges Kind (Name, Vorname, Personalkennzahl) sowie die Meldeadresse im Ausland genannt werden.

Die Daten können auch durch die lettische Botschaft in Deutschland registriert werden. Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall eine Konsulargebühr in Höhe von 40,00 EUR fällig wird.

* Rechtsgrundlage für die Verarbeitung physischer personenbezogener Daten (Vorname, Nachname, Personenkennzahl und sonstige im Antrag angegebene personenbezogene Daten) ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Datenschutz-Grundverordnung. Die gesetzliche Verpflichtung lettischer diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland besteht darin, personenbezogene Daten gemäß der Verordnung des Ministerkabinetts vom 22.06.2021 z Nr. 412 „Verfahren zur Aufnahme und Aktualisierung von Informationen in das Register natürlicher Personen“ zu verarbeiten.