Jagdbestimmungen in Lettland

02.12.2014. 19:09

Jagdbestimmungen in Lettland für ausländische Jäger 

1.  Für die Jagd in Lettland wird eine Jagdlizenz benötigt. Für die Beschaffung der Jagdlizenz für einen ausländischen Jäger müssen beim Staatlichen Forstdienst in  Lettland folgende Unterlagen per Post oder persönlich eingereicht werden:

1) eine Einladung von einem Jagdverein in Lettland,

2) Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses,

3) Kopie des Jagdscheines,

4) Kopie des EU Feuerwaffenpasses,

5) Ein Passfoto.

Gebühren:

·   1 Tag   Ls 5,00,

·   10 Tage Ls 25,00,

·   1 Jahr – Ls 70,00.

Falls die Jagd länger als 10 Tage dauert muss bei der Polizei in Riga, Bruninieku Str. 72 ein kostenpflichtiger Kontrollschuss vorgenommen werden

2.  Nach dem Erhalt der Jagdlizenz muss eine Erlaubnis für die Ein- und Ausfuhr der Jagdwaffen bei der Abteilung für Lizenzierung und Erlaubnis der Polizei der Republik Lettland beantragt werden. Dazu müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

1) Antrag,

2) 2 Passfotos,

3) EU Feuerwaffenpass oder Kopie*,

4) Gebühr Ls 11,00.

Die Erlaubnis kann der Partner vom Jagdverein beantragen.

*  Wenn der Feuerwaffenpass im Voraus nicht im Original vorliegt, darf die Waffe erst nach dem Erhalt der Erlaubnis (d.h. Stempel im Feuerwaffenpass) eingeführt werden – die Waffe verbleibt bis zur Erledigung der Formalitäten im Flughafen.

Anschriften:

Staatlicher Forstdienst der Republik Lettland (Ausstellung der Jagdlizenzen)

LR Valsts mežu dienests

13.janvāra iela 15-111

LV-1932 Rīga

Tel.: 00371 721 27 76

Fax: 00371 721 11 76

Abteilung für die Lizenzierung und Erlaubnis der Polizei der Republik Lettland (Ausstellung der Genehmigung für die Ein- und Ausfuhr der Jagdwaffen).

Valsts policijas licenzēšanas un atļauju sistēmas nodaļa

Kārtības policijas atļauju sistēma

Brīvības iela 61

LV – 1010 Rīga

Tel.: 00 371 707 52 58 oder 00 371 707 50 92