Bescheinigungen der Botschaft

26.01.2024. 17:15

Bitte überprüfen Sie, ob Sie das Register natürlicher Personen Lettlands über Ihre Meldeadresse in Deutschland informiert haben. Das ist eine Voraussetzung, um eine Dienstleistung zu erhalten.

Sollte dies bei Ihnen nicht der Fall sein, so bitten wir Sie, uns zusätzlich zu den unten genannten Unterlagen einen ausgefüllten Antrag mit Ihrer Adresse in Deutschland zu senden. Alternativ können Sie Ihre Adresse auch selbstständig über die Internetseite Latvija.lv elektronisch registrieren.

Bitte beachten Sie, dass von der Botschaft ausgestellten Urkunden nicht mit einer Apostille beglaubigt werden können.

 

 

 


BESCHEINIGUNG VOM REGISTER NATÜRLICHER PERSONEN LETTLANDS

Um eine Bescheinigung aus dem Register natürlicher Personen Lettlands zu erhalten (über den Familienstand, Staatsangehörigkeit usw.), senden Sie an die Konsularabteilung der Botschaft per Post (Adresse: Reinerzstraße 40/41,14193 Berlin) folgende Dokumente:

  1. Antragsformular; (die Angaben der E-mail-Adresse und Telefonnummer sind erforderlich)
  2. Ausgefüllten Antrag mit Ihrer Adresse in Deutschland;
  3. Kopie des Passes oder des Personalausweises mit dem Vermerk "Kopie stimmt mit dem Original überein" und Ihrer Unterschrift;
  4. Lettische Nichtbürger (Nepilsona pase / Alien’s (non-citizen’s) passport) können die Dienstleistung in der Botschaft nur bei Vorlegung einer deutschen Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Die Bescheinigung wird auf Deutsch ausgestellt.

Für diese Dienstleistung fallen folgende Gebühren an: eine Staatsgebühr im Wert von 5 EUR, eine Konsulargebühr im Wert von 40 EUR und eine Konsulargebühr im Wert von 10 EUR für den Versand. Die Rechnungs- und Kontodaten, auf die die Überweisungen erfolgen sollen, werden dem Antragsteller auf die angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.

Die Bearbeitungszeit läuft ab dem Zeitpunkt des Erhalts der notwendigen Dokumente (Darunter die Bestätigung über die geleisteten Zahlungen in der Staatskasse und Konsulargebühren Konto) in der Botschaft.

Das Dokument wird in deutscher Sprache innerhalb von 5 Werktagen ausgestellt.

 

 


ADRESSBESCHEINIGUNG AUS DEM REGISTER NATÜRLICHER PERSONEN LETTLANDS

Um eine Adressbescheinigung vom Register natürlicher Personen Lettlands (über die ehemalige Adresse in Lettland oder aktuelle Adresse in Deutschland) zu erhalten, senden Sie an die Konsularabteilung der Botschaft per Post (Adresse: Reinerzstraße 40/41,14193 Berlin) folgende Dokumente:

  1. Antragsformular; (Die Angaben der E-Mail-Adresse und Telefonnummer sind erforderlich)
  2. Ausgefüllten Antrag mit Ihrer Adresse in Deutschland;
  3. Kopie des Passes oder des Personalausweises mit dem Vermerk "Kopie stimmt mit dem Original überein" und Ihrer Unterschrift;
  4. Lettische Nichtbürger (Nepilsona pase / Alien’s (non-citizen’s) passport) können die Dienstleistung in der Botschaft nur bei Vorlegung einer deutschen Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Die Bescheinigung wird auf Deutsch ausgestellt.

Für diese Dienstleistung fallen folgende Gebühren an: eine Staatsgebühr im Wert von 2,50 EUR (zuletzt gemeldete Adresse), eine Staatsgebühr von 5 EUR (für alle gemeldeten Adressen), eine Konsulargebühr im Wert von 40 EUR und eine Konsulargebühr im Wert von 10 EUR für den Versand. Die Rechnungs- und Kontodaten, auf die die Überweisungen erfolgen sollen, werden dem Antragsteller auf die angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.

Die Bearbeitungszeit läuft ab dem Zeitpunkt des Erhalts der notwendigen Dokumente (Darunter die Bestätigung über die geleisteten Zahlungen in der Staatskasse und Konsulargebühren Konto) in der Botschaft.

 

 


HEIRATSBESCHEINIGUNG MIT DEM VERMERK ÜBER DIE EHESCHEIDUNG

Um eine Heiratsbescheinigung mit dem Vermerk über die Ehescheidung zu erhalten, nutzen Sie bitte das Online - Dienstleistunsgsystem Latvija.lv unter der Rubrik "Atkārtotas laulības apliecības vai izziņas no laulības reģistra pieprasīšana" oder senden Sie an die Konsularabteilung der Botschaft per Post (Adresse: Reinerzstraße 40/41,14193 Berlin) folgende Dokumente::

  1. Antragsformular; (Die Angaben der E-Mail-Adresse und Telefonnummer sind erforderlich)
  2. Ausgefüllten Antrag mit Ihrer Adresse in Deutschland;
  3. Kopie des Passes oder des Personalausweises mit dem Vermerk "Kopie stimmt mit dem Original überein" und Ihrer Unterschrift;
  4. Lettische Nichtbürger (Nepilsona pase / Alien’s (non-citizen’s) passport) können die Dienstleistung in der Botschaft nur bei Vorlegung einer deutschen Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Für dieses Dokument benötigt man keine zusätzliche Beglaubigung mit einer Apostille. Diesem Dokument kann allerdings kein "mehrsprachiges Formular" beigefügt werden.
Eine Erklärung zu diesem Thema
 finden Sie unter folgendem Link: https://e-justice.europa.eu/content_public_documents-551-de.do

Die Bescheinigung wird auf Lettisch ausgestellt.
Sollte die Bescheinigung ins Deutsche übersetzt werden, so finden Sie die Liste mit lettisch-deutschen Übersetzer unter folgendem Link: http://www.justiz-dolmetscher.de/

Für diese Dienstleistung fallen folgende Gebühren an: eine Konsulargebühr im Wert von 40 EUR und eine Konsulargebühr im Wert von 10 EUR für den Versand. Die Rechnungs- und Kontodaten, auf die die Überweisungen erfolgen sollen, werden dem Antragsteller auf die angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.

Die Bearbeitungszeit läuft ab dem Zeitpunkt des Erhalts der notwendigen Dokumente (Darunter die Bestätigung über die geleisteten Zahlungen in der Staatskasse und Konsulargebühren Konto) in der Botschaft.

* Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Vorname, Nachname, persönliche Identifikationsnummer und andere in der Erklärung angegebene personenbezogene Daten) ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c der Datenschutz-Grundverordnung.  Die rechtliche Verpflichtung der diplomatischen und konsularischen Vertretungen Lettlands im Ausland besteht darin, personenbezogene Daten gemäß der Kabinettsverordnung vom 17.08.2021 Nr. 563 „Verfahren zur Erteilung von Informationen, die im Register natürlicher Personen enthalten sind“ zu verarbeiten.

 

 


BESCHEINIGUNG ÜBER DEN FÜHRERSCHEIN AUS DEM CSDD REGISTER

Um eine Bescheinigung über den Führerschein aus dem CSDD Register zu erhalten, senden Sie an die Konsularabteilung der Botschaft per Post (Adresse: Reinerzstraße 40/41,14193 Berlin) folgende Dokumente:

  1. Antragsformular; (Die Angaben der E-Mail-Adresse und Telefonnummer sind erforderlich)
  2. Ausgefüllten Antrag mit Ihrer Adresse in Deutschland;
  3. Kopie des Passes oder des Personalausweises mit dem Vermerk "Kopie stimmt mit dem Original überein" und Ihrer Unterschrift;
  4. Lettische Nichtbürger (Nepilsona pase / Alien’s (non-citizen’s) passport) können die Dienstleistung in der Botschaft nur bei Vorlegung einer deutschen Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Die Bescheinigung wird auf Deutsch ausgestellt.

Für diese Dienstleistung fallen folgende Gebühren an: eine Konsulargebühr im Wert von 40 EUR und eine Konsulargebühr im Wert von 10 EUR für den Versand. Die Rechnungs- und Kontodaten, auf die die Überweisungen erfolgen sollen, werden dem Antragsteller auf die angegebene E-Mail-Adresse übermittelt.

Die Bearbeitungszeit läuft ab dem Zeitpunkt des Erhalts der notwendigen Dokumente (Darunter die Bestätigung über die geleisteten Zahlungen in der Staatskasse und Konsulargebühren Konto) in der Botschaft.

* Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Vorname, Nachname, Personenkennzahl und weitere im Zertifikat angegebene personenbezogene Daten) ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Datenschutz-Grundverordnung. Die gesetzliche Verpflichtung lettischer diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland besteht darin, personenbezogene Daten gemäß der Verordnung des Ministerkabinetts vom 30.04.2019 Nr. 185 „Regeln des staatlichen Registers von Fahrzeugen und ihren Fahrern“ zu verarbeiten.

 

 


POLIZEILICHES FÜHRUNGSZEUGNIS AUS LETTLAND

Um ein polizeiliches Führungszeugnis aus Lettland zu erhalten, nutzen Sie bitte das Online - Dienstleistunsgsystem oder senden Sie an die Konsularabteilung der Botschaft per Post (Adresse: Reinerzstraße 40/41,14193 Berlin) folgende Dokumente (siehe unten). Bevor Sie die Dokumente an die Botschaft senden, wenden Sie sich bitte an die Konsularabteilung Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, um detailliertere Informationen zur Ausstellung des Dokuments zu erhalten.

  1. Passkopie (auf der Passkopie schreiben Sie bitte: „Ich, Vorname, Name, stimme zu, dass meine Daten im Verlauf der Dokumentenanforderung über meine vorhandene/nicht vorhandene Straffälligkeit genutzt werden.“, Ihre Unterschrift);
  2. Antragsformular; (Die Angaben der E-Mail-Adresse und Telefonnummer sind erforderlich) Bitte beachten Sie, es ist nur möglich über die Botschaft die Bescheinigung innerhalb von fünf (5) Werktagen anzufordern. Die Versandzeit ist nicht mit inbegriffen;
  3. Lettische  Nichtbürger (Nepilsona pase / Alien’s (non-citizen’s) passport) können die Dienstleistung in der Botschaft nur bei Vorlegung einer deutschen Aufenthaltserlaubnis erhalten.

Die Bescheinigung über Straflosigkeit aus dem Vorstrafenregister Lettlands kann angefordert und erhalten werden, indem Sie sich direkt an das Informationszentrum des Innenministeriums wenden. Weitere Informationen: https://www.ic.iem.gov.lv/lv/izzina-par-nesodamibu

Alternativ kann die Bescheinigung auch remote über die Botschaft angefordert und per Post erhalten werden, wofür zusätzlich eine Konsulargebühr von 10,00 Euro erhoben wird.

 Die Bescheinigung wird auf Lettisch, Englisch oder Russisch ausgestellt.

 Die Kosten für diesen Dienstleistungs:

  • Wenn Sie die Bescheinigung auf Lettisch in 5 Werktagen bekommen möchten: 40,00 EUR (Konsulargebühr) + 10,40 EUR (Staatsgebühr).
  • Wenn Sie die Bescheinigung auf Englisch oder Russisch in 5 Werktagen bekommen möchten: 40,00 EUR (Konsulargebühr) + 16,80 EUR (Staatsgebühr).

Die Bearbeitungszeit läuft ab dem Zeitpunkt des Erhalts der notwendigen Dokumente (Darunter die Bestätigung über die geleisteten Zahlungen in der Staatskasse und Konsulargebühren Konto) in der Botschaft.

Falls das polizeiliches Führungszeugnis aus dem Strafregister der Republik Lettland für ein US-Visum in englischer Sprache benötigt wird, wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Konsularabteilung der Botschaft: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .

* Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung physischer personenbezogener Daten (Vorname, Nachname, Personenkennzahl und andere im Formular angegebene personenbezogene Daten) ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Datenschutz-Grundverordnung. Die gesetzliche Verpflichtung der diplomatischen und konsularischen Vertretungen Lettlands im Ausland besteht darin, personenbezogene Daten gemäß der Verordnung des Ministerkabinetts vom 23.09.2014 Nr. 563 „Regeln für die Bereitstellung und Entgegennahme von Informationen aus dem Strafregister, der staatlichen Gebühr und den Voraussetzungen für die Ausstellung von Zertifikaten“ zu verarbeiten.

Achtung! SOLLTE DAS ZERTIFIKAT EINE APOSTILLE BENÖTIGEN UM AUẞERHALB DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND VERWENDET ZU WERDEN, IST DAS ANFORDERUNGSVERFAHREN ABWEICHEND. BITTE WENDEN SIE SICH AN DIE KONSULARABTEILUNG DER BOTSCHAFT.