Einreise mit einem Haustier in die Republik Lettland
Besitzer von Haustieren bzw. entsprechend bevollmächtige Personen haben einen Internationalen Haustierpass mitzuführen.
Der Haustierpass muss einen Vermerk eines Tierarztes über den unbedenklichen gesundheitlichen Zustand des Tieres enthalten. Dieser Eintrag darf nicht länger als 10 Tage vor der Einreise des Tieres zurückliegen.
Des Weiteren muss das Haustier mit einem Mikrochip versehen sein.
Für Pferde muss ein Tierpass mitgeführt werden und als gesundheitliches Zeugnis – ANNEX C bzw. ANNEXS B.