Rückreisedokument

15.10.2020. 17:25

Das Rückreisedokument wird ausgestellt, wenn der Pass oder Personalausweis der Person mit lettischer Staatsangehörigkeit während einer Reise in Deutschland gestohlen wurde. Das Rückreisedokument ist ein provisorisches Reisedokument, dass den Pass oder Personalausweis ersetzt und der Person ermöglicht zurück in das Heimatland (Lettland) zu reisen.

Wenn Sie einen gemeldeten Wohnsitz in Deutschland haben, müssen Sie in der Botschaft einen neuen Pass oder Personalausweis beantragen. Das gleiche gilt, wenn ein Kind in Deutschland geboren wird – für das Kind muss in der Botschaft ein Pass oder Personalausweis beantragt werden.

Zur Identitätsüberprüfung muss der Antragsteller persönlich in der Konsularabteilung anwesend sein. Das Rückreisedokument wird nicht per Post verschickt.

Die Gebühr für die Ausstellung des Rückreisedokumentes beträgt 15 EUR. Die Summe kann nur mit EC- oder Kreditkarte bezahlt werden.

In Lettland muss das Rückreisedokumente sobald dort ein neuer Pass- oder Personenidentifikationsdokument beantragt wurde beim Amt für Staatsbürgerschaft und Migration (Pilsonības un migrācijas lietu pārvalde) abgegeben werde.

Für die Beantragung eines Rückreisedokumentes bitten wir Sie einen Termin bei der Konsularabteilung zu vereinbaren: E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!; Tel.: +49 (0) 30 826 0020.