Das Reisen in Schengener Raum

02.12.2014. 19:09

Das Reisen im Schengener Raum

Ab dem 21. Dezember 2007 ist die Republik Lettland dem Schengener Abkommen beigetreten, somit entfallen die Grenzkontrollen an den Binnengrenzen Lettlands mit anderen Schengen-Staaten.

Die Grenzkontrollen an den Außengrenzen Lettlands mit den nicht-Schengen-Staaten bleiben bestehen.

Mit einem gültigen Schengen-Visum können Ausländer in ein Schengen-Land einreisen und sich anschließend frei im gesamten Schengen-Raum bewegen.

Ausländer mit einem gültigen Aufenthaltstitel für die Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit einem Reisedokument können sich frei, jedoch nicht länger als 3 Monate im Halbjahr auf dem gesamten Territorium der Staaten des Übereinkommens von Schengen, bewegen.

Mitglieder des Schengener Abkommens:

- Dunkelblau: Mitglieder - Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn.

- Cyan: Durchführung in Partnerschaft mit einem Unterzeichnerstaat

- Hellblau: unterzeichnet, aber (noch) keine Ausführung

- Gelb: Nicht-EU-Staaten, die ausschließlich an einer Schengen-Mitgliedschaft interessiert sind

Ausnahmen (ein Visum erforderlich):

- Aussetzung der Abschiebung (Duldung);

- Aufenthaltsgestattung für Asylbewerber;

- Fiktionsbescheinigung (Außer mit dem Vermerk "der Aufenthaltstitel als fortbestehend § 81(4) Aufenthalt zusammen mit dem ungültigen Aufenthaltstitel oder Visum").