Ausländer eID-Karte/Foreigner’s eID

05.02.2025. 11:42

Mit dem Ziel, die Integration von ausländischen Personen in das digitale Umfeld Lettlands zu fördern und die Entwicklung der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen, bildungsbezogenen und kulturellen Beziehungen in Lettland zu fördern, besteht die Möglichkeit, bei der lettischen Botschaft in Deutschland ein neues elektronisches Identifikationsmittel eine Ausländer eID-Karte zu beantragen.

Die Ausländer eID-Karte bietet einer ausländischen Person die Möglichkeit, im elektronischen Umfeld voll zu funktionieren: staatliche E-Dienste zu nutzen, eine E-Adresse für die Kommunikation mit staatlichen Institutionen zu verwenden, sich elektronisch auszuweisen und Dokumente zu unterzeichnen, also im Allgemeinen eine breite Palette staatlicher Dienstleistungen zu nutzen. Damit können Sie Ihre Identität in Institutionen und Unternehmen in Lettland einfach und schnell nachweisen.

Damit die Botschaft einer ausländischen Person einen eID-Ausweis ausstellen kann, müssen die aktuellen Daten der Person im lettischen Register natürlicher Personen eingetragen sein.  Wenn die Person nicht im Register natürlicher Personen Lettlands eingetragen ist, kann der Antrag persönlich bei der Botschaft eingereicht werden. Es ist möglich, sich in einem einzigen Besuch im lettischen Register natürlicher Personen einzutragen und eine eID-Karte für Ausländer zu beantragen.

Erforderliche Unterlagen:

1) Antrag;

2) Gültiger Reisepass oder Personalausweis.

Um einen Termin bei der Botschaft in Berlin zu reservieren, wenden Sie sich bitte an die Konsularabteilung per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zahlungsordnung:

  • Eintragung von Daten in das Register natürlicher Personen Lettlands – 50 EUR
  • Ausstellung einer Ausländer eID-Karte – 220 EUR
  • Empfang von Dokumenten per Post in Deutschland - 20 EUR

Für die Dienstleistungen in der Botschaft kann nur mit Karte bezahlt werden (Giro/EC, VISA, VISA Electron, VPay, Maestro, MasterCard).

Wichtig!

  • Die Ausländer eID-Karte ist kein obligatorisches Ausweisdokument. Der Beantragung und der Erhalt der Eid-Karte ist freiwillig.
  • Die Ausländer eID-Karte ist kein Reisedokument. Es bestätigt nicht das Aufenthaltsrecht einer Person in Lettland.
  • Die Gültigkeitsdauer eines Ausländer eID-Ausweises beträgt 5 Jahre.

Weitere Informationen zur Ausländer eID-Karte finden Sie auf der Website des Migrationsamtes von Lettland

 

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung physischer personenbezogener Daten (Vorname, Nachname, Personenkennzahl und sonstige im Antrag angegebene personenbezogene Daten) ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe c) der Datenschutz-Grundverordnung. Die gesetzliche Verpflichtung lettischer diplomatischer und konsularischer Vertretungen im Ausland besteht darin, personenbezogene Daten gemäß der Verordnung des Ministerkabinetts vom 21.02.2012 Nr. 134 „Bestimmungen über Ausweisdokumente“ zu verarbeiten.